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Wie sicher sind Fahrradanhänger?

Viele Eltern wollen ihre Kinder gern mit zu einer Fahrradtour mitnehmen. Dabei haben sie zwei Möglichkeiten. Sie können entweder einen Kindersitz benutzen oder die Kinder in einem Fahrradanhänger mitfahren lassen.

Wie sicher sind Fahrradanhänger?

Wie sicher sind Fahrradanhänger?

Doch sind die Kinderanhänger überhaupt sicher? Immerhin nehmen diese mit am Verkehr Teil. Daneben wird deren Stabilität die Stabilität des Fahrrads während der Fahrt oft in Frage gestellt.

Kinderanhänger oder Kindersitz?

Ein Kinderanhänger ist im Vergleich zu einem Kindersitz sicherlich die sicherere Alternative. Diese Tatsache beruht in erster Linie auf der Tatsache, dass das Fahrrad mit einem Kinderanhänger weitaus stabiler ist als ein Kindersitz. Ein Fahrrad ist sowohl im Stand als auch bei der Fahrt wesentlich stabiler mit einem Kinderanhänger als mit einem Kindersitz. Außerdem wird durch den Kindersitz das Fahrverhalten selbst beeinflusst, da der beladene Kindersitz den Schwerpunkt während der Fahrt nach oben verschiebt.

Im Gegensatz dazu beeinflusst ein Kinderanhänger weder das Fahrverhalten noch die Stabilität des Fahrrads. Vielmehr wird das Fahrrad durch den angehängten Kinderanhänger stabiler. Außerdem kann ein Fahrrad mit dem Anhänger unbesorgt abgestellt werden, was bei einem Kindersitz nicht der Fall ist.

Wie sicher ist das Kind im Fahrradanhänger im Verkehr?

Was ist sicherer - Fahrradanhänger oder Fahrradsitz?

Im Jahre 1996 hat das Allianz Zentrum für Technik diverse Crash-Versuche mit den Kinderanhängern durchgeführt. Dabei wurde festgestellt, dass im Falle einer Kollision mit einem Fahrzeug in den meisten Fällen der Kinderanhänger nicht überrollt werden kann, sondern lediglich weggeschoben wird. Dafür müssen jedoch einige Mindestanforderungen erfüllt sein. Diese sind nicht gesetzlich vorgeschrieben, doch die Hersteller sind dazu angehalten, diese im Interesse der Kunden zu erfüllen.

Zwar findet man immer wieder Konstruktionen bei den Kinderanhängern, die nicht unbedingt verkehrssicher sind, was auf die fehlenden gesetzlichen Bestimmungen zurückzuführen ist. Diese Tatsache hat die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt), den RWTÜV damit zu beauftragen, eine Untersuchung von Fahrradanhängern durchzuführen. Dabei wird besondere Aufmerksamkeit der Kupplung als dem zentralen Bauteil geschenkt.

So werden mittlerweile folgende Anforderungen an die Kupplung gestellt:

  • Unbeabsichtiges Lösen der Kupplung kann zu schweren Unfällen führen, weshalb eine
  • Abreißsicherung empfohlen wird, die zusätzlichen Schutz anbietet.
  • Ein Kinderanhänger darf nicht umgekippt werden, wenn ein Zugfahrrad umfällt. Daher gilt eine ausreichende Winkelbeweglichkeit als die Voraussetzung dafür, dass dies nicht passiert.
  • Einfache Aussehen ohne Werkzeug ist vorteilhaft, aber nicht unbedingt nötig.

Voraussetzungen für einen verkehrssicheren Fahrradanhänger

Die Untersuchungen haben gezeigt, dass ein Fahrrad-Anhänger-Gespann als sicheres Verkehrsmittel gilt. Damit dieses jedoch wirklich sicher ist, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Die Kupplung darf sich nicht lösen können .
  • Stabile Gurte und Gurtschlösser sowie ein Überrollbügel müssen vorhanden sein.
  • Die Ladung muss sicher und unverrückbar befestigt sein.
  • Die Bremsen des Zugfahrzeugs müssen ausreichend stark sein.
  • Das Rücklicht darf nicht verdeckt sein. Wenn dies jedoch der Fall ist, muss der Anhänger eine eigene Schlussleuchte haben.
  • Die Spurbreite muss mindestens 75 cm betragen.
  • Der Fahrstil muss den Eigenschaften des Gespanns angepasst werden.
Beim Kauf des Fahrradanhängers sollte zusätzlich verglichen werden, ob der Fahrradanhänger über Stoßdämpfer verfügt, da das Kind durch diese vor Erschütterungen geschützt wird.

Zusätzliches zur Sicherheit des Fahrradanhängers

Solange es keine konkreten Vorschriften für die Hersteller gibt, ist es wichtig, sich auf die Beratung des Fachhandels zu verlassen. Beim Kauf sollte darauf geachtet werden, dass der Fahrradanhänger mit einem Prüfsiegel versehen ist (auf TÜV, GS oder CE-Zeichen achten).

Wenn der Kinderanhänger im Urlaub zum Einsatz kommen soll, muss berücksichtigt werden, dass im Ausland andere Bestimmungen gelten als in Deutschland.

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